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Über Uns


Unsere Ziele

Das übergeordnete Ziel des Projekts ist schnell auf den Punkt gebracht: Zugang für alle - durch den Abbau von Barrieren. Um Informations-Technologien barrierefrei, d.h. für alle zugänglich zu machen, bedarf es einer Sensibilisierung des Themas, der Analyse bestehender Medien, einer gezielten Beratung und des Angebots an Lösungen. Um dieses Dienstleistungsangebot zu etablieren schlägt I.O.B. verschiedene Wege ein:

Unterstützung

In der I.O.B. Beratungsstelle finden Anbieter und Entwickler von Internetseiten ihre Ansprechpartner. Inhalt von Beratungen können sein: Eine Analyse des Webportals sowie die Entwicklung barrierefreier Alternativen und Unterstützung bei deren Umsetzung.

Deshalb ist die I.O.B. Beratung auf drei Säulen gestützt:

  1. Anbieter von bestehenden Angeboten werden auf die Möglichkeit der barrierefreien Gestaltung ihrer Inhalte im weiteren Vorgehen beraten
  2. I.O.B. bietet Unterstützung bei der Neuerstellung barrierefreier Angebote
  3. I.O.B. hilft jedem Ratsuchenden bei der Erstellung oder Modifikation seines Angebots

Analyse

Deshalb entwickelt I.O.B. auf Basis der bestehenden Richtlinien ein integriertes Bewertungsverfahren, welches die zu präsentierenden Inhalte berücksichtigt. Beispielsweise sind zur Erstellung einer einfachen Internet-Präsentation nur wenige Kriterien zu beachten, während ein ausgeklügeltes Portal mit Shop und Email-Service selbst bei Beachtung aller Kriterien an der ein oder anderen Stelle noch Schwächen aufweisen kann.

 

Unser Verfahren zur Prüfung von Webseiten, auf Barrierefreiheit basiert auf den Forderungen des Gleichstellungsgesetzes. Ein entsprechendes I.O.B.-Gütesiegel für Barrierefreiheit ist im Projektjahr 2005 geplant.

Sensibilisieren

Denn nur wenn die Produkte, die im Berufsalltag allgemein genutzt werden, auch wirklich zugänglich sind, können die beruflichen Chancen behinderter Menschen verbessert und bestehende Arbeitsverhältnisse auf lange Zeit gesichert werden.

 

Barrierefreiheit ist kein Thema, das bei Webdesignern und ihren Auftraggebern an oberster Stelle steht. Wir gehen daher aktiv auf die Zielgruppen des Projekts zu und sensibilisieren für die Notwendigkeit von Barrierefreiheit im Internet. Weiters werden dadurch auch gesetzlich festgelegte Nicht-Diskriminierungsbestimmungen eingehalten. (Behindertengleichstellungsgesetz §4, 9; Bundesverfassung 1997 §7)


Artikel 7, österreichischen Bundesverfassung 1997:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten." Daraus folgt, dass zum Beispiel die barrierefreie Webgestaltung von öffentlichen Webseiten, somit eine verfassungsrechtliche Pflicht der öffentlichen Gebietskörperschaften darstellt.

Chancen und Risiken

Die fortschreitende technische Entwicklung birgt in sich Chancen und Risiken für physisch Benachteiligte auf dem Arbeitsmarkt. Chancen, weil mit den neuen Techniken häufig auch neue Arbeitsfelder einhergehen, Risiken, weil bei der Entwicklung einer neuen Technik die Belange der Behinderten oft übersehen werden. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

 

Die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Webgestaltung sind noch lange nicht ausgeschöpft. Die Programme, die es Webdesignern ermöglichen, professionelle Seiten nach dem Stand der Technik zu erstellen, bieten oft nicht die Möglichkeit der barrierefreien Gestaltung, obwohl dies durchaus möglich ist.

 

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Unsere Zielgruppen

I.O.B. setzt seinen Schwerpunkt auf die Barrierefreiheit von Informationsangebote im World Wide Web, welche weiterführend für die berufliche Integration dienen kann. Zu den Zielgruppen des Projekts gehören:


  • Arbeitgeber und betriebliche Interessenvertretungen,
  • Behindertenorganisationen,
  • öffentliche und gewerbliche Anbieter von Internetseiten,
  • Webdesigner, Informationstechnologen

Es ist nicht notwendig, alternative Textseiten für Blinde und Sehbehinderte anzubieten. Behinderte wollen die gleichen Zugänge nutzen wie alle Anderen auch. Sie wollen keine Hintertür, die sie letztlich wieder ausgrenzt. Auch hier versucht I.O.B., sensibilisierend auf die betreffenden Agenturen einzuwirken und sie zu beraten.


 

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Barrieren im Internet

Die wichtigsten Hindernisse:

  • Viele Seiten sind für blinde oder sehbehinderte Menschen nicht lesbar, weil sie nachlässig programmiert wurden.
  • Komplizierte Texte sind (nicht nur) für gehörlose Menschen schlichtweg unverständlich.
  • Eine kryptische Menü-Struktur und eine verworrene Nutzerführung frustrieren (nicht nur) Menschen mit motorischen Einschränkungen, die bei der Mausbedienung auf einfache Strukturen angewiesen sind.

Hilfsmittel haben ihre Grenzen

Wer heutzutage im Internet surft, wird nicht selten vor scheinbar unlösbare Aufgaben gestellt. Da muss plötzlich ein neues Programm (Upgrade) installiert werden, damit man weiter surfen kann. Oder der Aufruf einer Seite bewirkt, dass sich dutzende von weiteren kleinen Fenstern, sogenannten Pop-Ups, auf dem Bildschirm breit machen. Der Weg zum gewünschten Ziel bleibt auf unelegante Weise versperrt. Die gesuchte Information befindet sich plötzlich unter einem Müllhaufen flimmernder Bildchen und ist nicht selten dadurch unauffindbar.

Wenn der blinde oder sehbehinderte PC-Nutzer im Internet surft oder auf einer grafischen Programmoberfläche arbeitet, wird er in der Regel in Abhängigkeit zu seinen individuellen Bedürfnissen von entsprechenden Computerhilfsmittel bei der PC-Arbeit unterstützt.

Das alles sind Aufgaben des Webgestalters. Internetseiten sind so zugestaltet, dass beispielsweise ein Screenreader wichtige Informationen erhält. Bekommt er diese nicht, dann bleiben dem blinden Anwender bestimmte Informationen verwehrt.

Das muss nicht so sein! Wenn Regeln eingehalten werden, welche die Bedürfnisse von Menschen mit bestimmten Einschränkungen beachten.

 

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Richtlinien für barrierefreie Webinhalte

Viele Anforderungen sind von der WAI, der Web Accessibility Initiative des W3-Konsortiums bereits 1999 in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in einer ersten Version zusammengefasst worden, welche weltweit die Grundlage für die Gesetzgebung hinsichtlich barrierefreier Gestaltung von Informationstechnik bilden.



Eine Zertifizierung auf Basis der WAI-Richtlinien ist dabei gewährleistet. Die WAI-Richtlinien sind durch die Europäische Kommission empfohlen und finden in Österreich bereits Niederschlag in der Produktion von Webangeboten.



Die WAI unterscheidet in ihren WCAG 1.0 zwischen drei Konformitätsstufen, die insgesamt ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten sollen. Die wichtigsten Merkmale sind:

  • WAI Konformitätsstufe A:

    z.B. Bereitstellung von Text für jedes Nicht-Text-Element (Bilder, Grafiken). Diese Stufe muss eingehalten werden.
  • WAI Konformitätsstufe Double-A:

    Zusätzlich zu A: Verwendung von CSS (Cascading Style Sheets) und Markups statt Bildern, Verwendung von Farbkontrasten, skalierbare Schriften. Diese Stufe sollte eingehalten werden.
  • WAI Konformitätsstufe Triple-A:

    Zusätzlich zu Double-A: Keine Verwendung von Tabellen zu Layoutzwecken, Überschriften und Aufzählungen mit den entsprechenden Auszeichnungen. Diese Stufe kann eingehalten werden.

Vieles wurde bereits erarbeitet. Andere Initiativen haben in den letzten Jahren schon wertvolle Erkenntnisse gewonnen. Die Sache ist zu dringend, als dass das Rad ständig neu erfunden werden könnte.

 

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